> BETREUUNG

URSACHEN UND MÖGLICHKEITEN DER Betreuung

Mögliche Ursachen für den Bedarf der speziellen Betreuung eines Kindes:

  • Sprachstörung

  • Hörbehinderung

  • Sehbehinderung

  • Körperbehinderung

  • Verhaltensauffälligkeit

  • Lernbehinderung

  • Geistige Behinderung

 

Je nach Art und Schwere der Störung oder Behinderung gibt es verschiedene Möglichkeiten der Betreuung 

  • Vorübergehende Betreuung
    in der jeweiligen Volks- oder Hauptschulklasse durch einen speziell ausgebildeten Lehrer

  • Ständige Betreuung durch einen Stützlehrer,
    der zusätzlich zum Klassenlehrer in der Volks- Haupt- oder Sonderschule stundenweise eingesetzt wird

  • Ständige Betreuung durch einen Sonderpädagogen,
    der gemeinsam mit dem Volksschullehrer oder den Hauptschullehrern eine Integrationsklasse unterrichtet

  • Ständige Betreuung durch einen Sonderpädagogen
    in der Kleingruppe einer Sonderschule

Der sonderpädagogische Förderbedarf und der entsprechende Lehrplan werden nach Einholung von Gutachten durch einen Bescheid des Bezirksschulrates festgelegt. In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Bezirksschulinspektorin, Frau Reg. Rätin Elisabeth Leopold, wird gemeinsam mit den Eltern entschieden, wo das Kind am besten betreut werden kann.

Die Sonderpädagogik ist heutzutage sehr flexibel und kann auf Veränderungen des Kindes laufend eingehen.
Bei Bedarf ist auch der Unterricht nach verschiedenen Lehrplänen möglich.