Hausordnung

der ASO Berndorf

 

1. Die Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern.

 

2.  Die Schülerinnen und Schüler sollen sich in der Klassen- und Schulgemeinschaft hilfsbereit, verständnisvoll und höflich verhalten.

 

3. Die Schülerinnen und Schüler müssen pünktlich zum Unterricht und zu  den Schulveranstaltungen kommen. Schulveranstaltungen, wie Wandertag oder Exkursionen, sind verpflichtend.

 

4. Die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler beginnt 15 Minuten vor Unterricht und endet nach dem Unterricht oder mit der Entlassung nach Schulveranstaltungen. Die Schülerinnen und Schüler haben das Schulgelände danach unverzüglich zu verlassen.

Das Schulhaus wird in der Regel um 7:30 Uhr geöffnet. Vor 7:45 Uhr dürfen sich die Kinder nur im Vorraum vor den Stiegen aufhalten. In dieser Zeit erfolgt keine Aufsicht.

Ausgenommen sind Kinder, die mit dem Gelegenheitsverkehr gebracht werden.

 

5. Während des Unterrichts dürfen die Kinder das Schulgebäude nicht unerlaubt oder unbeaufsichtigt verlassen. Das gilt auch für Schulveranstaltungen.

 

6. Die  Schülerinnen und Schüler müssen regelmäßig am Unterricht und an den Schulveranstaltungen teilnehmen.

Wenn ein Kind nicht in die Schule kommen kann, ist das noch am ersten Tag der Verhinderung von den   Erziehungsberechtigten der Direktion mitzuteilen, telefonisch, persönlich oder per E- Mail zwischen 7.45 und 8.45.

Jedes Fehlen ist überdies schriftlich im Kontaktheft  zu begründen.

Bei Zuspätkommen ist der Grund zu nennen und wird im Klassenbuch eingetragen.

 

Wiederholtes nicht entschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen zieht eine Schulversäumnisanzeige nach sich.

 

7. Die Schülerinnen und Schüler müssen  das Kontaktheft mitführen  und die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, es täglich zu  kontrollieren.

 

8. Die Schülerinnen und Schüler müssen passend gekleidet sein und gepflegt zum Unterricht kommen.

 

9. Die  Schülerinnen und Schüler müssen unter Mithilfe der Erziehungsberechtigten die nötigen Unterrichtsmittel und Arbeitsmaterialien mitbringen und diese auch in entsprechendem Zustand erhalten und gegebenenfalls ersetzen.

 

10. Die  Schülerinnen und Schüler haben sämtliche Arbeitsmittel, Einrichtungen und Anlagen der Schule und des Schulgartens schonend zu behandeln und sauber zu halten.

Mutwillige Beschädigungen sind von den Erziehungsberechtigten zu bezahlen.

 

11. Das Mitbringen von Gegenständen, die die Sicherheit beinträchtigen oder den Unterricht stören, sowie von elektronischen Geräten, die nicht ausdrücklich im Unterricht verwendet werden, ist nicht gestattet.

12. Handys werden in der Schule vollkommen ausgeschaltet  und in einer dafür vorgesehenen Box bis Unterrichtsende aufbewahrt. Bei Nichteinhaltung müssen die Geräte in der Direktion abgegeben werden und es werden die Erziehungsberechtigten verständigt.

Sicherheitsgefährdende Gegenstände werden nur den Erziehungsberechtigten ausgehändigt.

 

13. Geldbeträge oder Wertgegenstände müssen sicher verwahrt werden und dürfen nicht in der Kleidung am Gang aufbewahrt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung.

 

14. Fundgegenstände müssen bei der Direktion, bei den LehrerInnen oder den SchulwartInnen abgegeben werden. Nicht abgeholte Gegenstände werden nach Ende des Unterrichtsjahres entsorgt.

 

15. Bankfächer, Sitzplätze und Schülerfächer sind  in Ordnung zu halten.

 

16. Im Schulhaus haben Schülerinnen und Schüler Hausschuhe zu tragen. Überbekleidung, Kopfbedeckung und Straßenschuhe sind bei der Garderobe geordnet  abzulegen.

 

17. Der Turnsaal darf nur mit geeigneten Schuhen betreten werden. Die Sohlen dürfen auf dem Parkettboden keine Streifen hinterlassen.

 

18. Schmuckgegenstände sind beim Turnen abzulegen, Piercings sind mit geeignetenTapes abzukleben. Lange Haare sind zusammenzubinden.

 

19. Einwegverpackungen sind möglichst zu vermeiden. Mülltrennung ist durchzuführen.

Die Mitnahme von Getränkedosen ist aus Sicherheitsgründen (Insekten) nicht gestattet. Bei der Mitnahme von Glasflaschen ist die nötige Vorsicht geboten.

 

20. Kaugummi und Energydrinks sind in der Schule nicht erlaubt. Süßigkeiten oder Salzgebäck,  sowie  süße  Getränke (wie Eistee, Cola usw) in großen Mengen sind als Jause ungeeignet und zu vermeiden.

 

21. Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken sind Schülerinnen und Schülern in der Schule, an sonstigen Unterrichtsorten und bei Schulveranstaltungen  oder schulbezogenen Veranstaltungen untersagt.

 

22. Auf Grundlage dieser Schulordnung werden mit den Schülerinnen und Schülern Verhaltensvereinbarungen getroffen, die zu unterschreiben sind.

 

23. Verstöße gegen die Schulordnung und die Verhaltensvereinbarungen haben Konsequenzen, die als Teil der  Vereinbarungen aufgelistet werden.

 

 

 

 

 

 

 

Beschlossen im Schulforum am 19.09.2022